Anne-Katrin Fensterer-Lamott

Jakob-Buchmann-Straße 2A
76855 Annweiler

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Fax: +49 6346 302 764
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USt.-IdNr.: DE223307319


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Anne-Katrin Fensterer-Lamott


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Landau in der Pfalz

Fotografin Marion Lorch – Lorchfotostudio
Landau in der Pfalz

Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen von Anne-Katrin Fensterer-Lamott

§ 1 Geltung der Vertragsbedingungen

(1) Für den Verkauf von Dienstleistungsangeboten von Anne-Katrin Fensterer-Lamott und für vorvertragliche Schuldverhältnisse gelten im unternehmerischen Verkehr ausschließlich diese Allgemeinen Vertragsbedingungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Anne-Katrin Fensterer-lamott ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. (2) Auch soweit beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich die Allgemeinen Vertragsbedingungen von Anne-Katrin Fensterer-Lamott in ihrer bei Abgabe der Erklärung des Kunden unter www.fensterer-lamott.de abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes. (3) Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten nur §§ 2-4, 7 Abs. 1–3 u. 14; im Übrigen gelten die gesetzlichen Regeln. (4) Für die Lieferung der Standardsoftware gelten ergänzend die §§ 433 ff. BGB. Für Dienstleistungen gelten ergänzend die §§ 611 ff. BGB.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote von Anne-Katrin Fensterer-Lamott sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch beiderseits unterzeichneten Vertrag oder schriftliche Auftragsbestätigung durch Anne-Katrin Fensterer-Lamott zustande, außerdem dadurch, dass Anne-Katrin Fensterer-Lamott mit der vertragsgemäßen Leistungserbringung beginnt. Anne-Katrin Fensterer-Lamott kann schriftliche Bestätigungen mündlicher Vertragserklärungen des Kunden verlangen.

§ 3 Gegenstand dieser Vertragsbedingungen

(1) Gegenstand dieser Vertragsbedingungen ist u.a. die
(a) Lieferung von Hardware,
(b) Standardsoftware,
(c) die Einräumung von Nutzungsrechten,
(d) die Schulung
(e) sowie Dienstleistungsangebote von Anne-Katrin Fensterer-lamott
(2) Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Lieferungen und Leistungen ist der beiderseits unterzeichnete Vertrag, die Bestellung oder die Auftragsbestätigung von Anne-Katrin Fensterer-Lamott, sonst das Angebot von Anne-Katrin Fensterer-Lamott. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbaren oder Anne-Katrin Fensterer-Lamott sie schriftlich bestätigt hat. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung oder der schriftlichen Bestätigung durch Anne-Katrin Fensterer-Lamott.
(3) Produktbeschreibungen, Darstellungen und Testprogramme sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der schriftlichen Erklärung durch die Geschäftsleitung von Anne-Katrin Fensterer-Lamott.
(4) Anne-Katrin Fensterer-Lamott erbringt alle Lieferungen und Leistungen nach dem Stand der Technik.

§ 3 Rechte des Kunden an der Software (u.a. Individualsoftware, Design)

(1) Die Software (Programm und Benutzerhandbuch) ist rechtlich geschützt. Das Urheberrecht, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an der Software sowie an sonstigen Gegenständen, welche Anne-Katrin Fensterer-Lamott dem Kunde im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlässt oder zugänglich macht, stehen im Verhältnis der Vertragspartner, soweit nichts anderes vereinbart, ausschließlich Anne-Katrin Fensterer-Lamott zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat Anne-Katrin Fensterer-Lamott entsprechende Verwertungsrechte.
(2) Alle anderen Verwertungshandlungen, insbesondere die Vermietung, der Verleih und die Verbreitung in körperlicher oder unkörperlicher Form, Gebrauch der Software durch und für Dritte (z.B. Outsourcing, Rechenzentrumstätigkeiten, Applikation Service Providing) richten sich nach den Bestimmungen des Herstellers.
(3) Vertragsgegenstände, Unterlagen, Vorschläge, Testprogramme usw. von Anne-Katrin Fensterer-Lamott, die dem Kunden vor oder nach Vertragsabschluss zugänglich werden, gelten als geistiges Eigentum und als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis von Anne-Katrin Fensterer-Lamott und sind geheim zu halten.
(4) Für Nicht-Standartsoftware erarbeitet der Kunde bei Vertragsschluss mit Anne-Katrin Fensterer-Lamott eine Anforderungs-und Tätigkeitsanalyse, die Bestandteil dieses Vertrages wird. Darüber hinaus stellt der Kunde dem Auftraggeber alle zur Erstellung der Software erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung. Änderungen der Vorgaben, Organisation und Programme bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Anne-Katrin Fensterer-Lamott. Mehraufwand kann nur gegen Berechnung durchgeführt werden.

§ 4 Leistungszeit, Verzögerungen, Leistungsort

(1) Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens Anne-Katrin Fensterer-Lamott schriftlich als verbindlich bezeichnet. Anne-Katrin Fensterer-Lamott kann Teilleistungen erbringen, soweit die gelieferten Teile für den Kunden sinnvoll nutzbar sind.
(2) Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Kunde in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet, und um den Zeitraum, in dem Anne-Katrin Fensterer-Lamott durch Umstände, die von ihr nicht zu vertreten sind, an der Lieferung oder Leistung gehindert ist, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Zu diesen Umständen zählen auch höhere Gewalt und Arbeitskampf. Fristen gelten auch um den Zeitraum als verlängert, in welchem der Kunde vertragswidrig eine Mitwirkungsleistung nicht erbringt, z.B. eine Information nicht gibt, einen Zugang nicht schafft, eine Beistellung nicht liefert oder Mitarbeiter nicht zur Verfügung stellt.
(3) Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.
(4) Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen.
(5) Leistungsort von Schulungen ist der Ort, an dem die Schulung zu erbringen ist. Im Übrigen ist der Sitz von Anne-Katrin Fensterer-Lamott der Leistungsort.

§ 5 Vertragsbindung und Vertragsbeendigung

(1) Jede Beendigung des weiteren Leistungsaustausches (z.B. bei Rücktritt, Minderung, Kündigung aus wichtigem Grund, Schadensersatz statt der Leistung) muss stets unter Benennung des Grundes und mit angemessener Fristsetzung zur Beseitigung (mindestens zwei Wochen) angedroht werden und kann nur binnen weiterer zwei Wochen nach Fristablauf erklärt werden. In den gesetzlich angeordneten Fällen (vgl. § 323 Abs. 2 BGB) kann die Fristsetzung entfallen. Wer die Störung ganz oder überwiegend zu vertreten hat, kann die Rückabwicklung nicht verlangen. (2) Alle Erklärungen in diesem Zusammenhang bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.

§ 6 Vergütung / Zahlung

(1) Die vereinbarte Vergütung ist nach Ablieferung der Dienstleistung und Eingang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig und innerhalb von 10 Tagen zahlbar. (2) Zu allen Preisen kommt die Umsatzsteuer hinzu. (3) Der Kunde kann nur mit von Anne-Katrin Fensterer-Lamott unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Außer im Bereich des § 354 a HGB kann der Kunde  Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Anne-Katrin Fensterer-Lamott an Dritte abtreten. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem Kunden nur innerhalb dieses Vertragsverhältnisses zu.

§ 7 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle Liefergegenstände von Anne-Katrin Fensterer-Lamott unverzüglich ab Lieferung oder ab Zugänglichmachung entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen (§ 377 HGB) untersuchen zu lassen und erkannte Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung des Fehlers zu rügen. Der Kunde testet gründlich jedes Modul auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation, bevor er mit der produktiven Nutzung beginnt. Dies gilt auch für Programme, die der Kunde im Rahmen der Gewährleistung und eines Pflegevertrages bekommt.
(2) Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass das Programm ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z.B. durch Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Prüfung der Ergebnisse, Notfallplanung). Es liegt in seiner Verantwortung, die Arbeitsumgebung des Programms sicherzustellen.
(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder unvollständig nach, oder hat die zur Verfügung gestellte Hard- oder Software abwicklungshemmende Mängel, so ist Anne-Katrin Fensterer-Lamott, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zum Vertragsrücktritt oder zur Nachberechnung des zusätzlichen Zeitaufwands berechtigt.

§ 8 Sachmängel

(1) Eine Funktionsbeeinträchtigung des Programms, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o.ä. resultiert, ist kein Mangel. Eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt.
(2) Bei Sachmängeln kann Anne-Katrin Fensterer-Lamott zunächst nacherfüllen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von Anne-Katrin Fensterer-lamott durch Beseitigung des Mangels, durch Lieferung von Software, die den Mangel nicht hat, oder dadurch, dass Anne-Katrin Fensterer-Lamott Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Wegen eines Mangels sind zumindest drei Nachbesserungsversuche hinzunehmen. Eine gleichwertige neue Programmversion oder die gleichwertige vorhergehende Programmversion, die den Fehler nicht enthalten hat, ist vom Kunde zu übernehmen, wenn dies für ihn zumutbar ist.
(3) Der Kunde wird Anne-Katrin Fensterer-Lamott bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung unterstützen, indem er insbesondere auftretende Probleme konkret beschreibt, umfassend informiert und die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit Anne-Katrin Fensterer-Lamott gewährt.
(4) Anne-Katrin Fensterer-Lamott kann die Mangelbeseitigung nach Wahl vor Ort oder in den eigenen Geschäftsräumen durchführen. Anne-Katrin Fensterer-lamott kann Leistungen auch durch Fernwartung erbringen. Der Kunde hat auf eigene Kosten für die erforderlichen technischen Voraussetzungen zu sorgen und der Anne-Katrin Fensterer-Lamott nach entsprechender vorheriger Ankündigung Zugang zu seiner EDV-Anlage zu gewähren.
(5) Anne-Katrin Fensterer-Lamott kann den Ersatz von Mehrkosten verlangen die daraus folgen, dass die Software verändert, außerhalb der vorgegebenen Umgebung eingesetzt oder falsch bedient wurde. Anne-Katrin Fensterer-Lamott kann Aufwendungsersatz verlangen, wenn kein Mangel gefunden wird. Die Beweislast liegt beim Kunden. § 254 BGB gilt entsprechend.
(6) Wenn Anne-Katrin Fensterer-Lamott die Nacherfüllung endgültig verweigert oder diese endgültig fehlschlägt oder dem Kunden nicht zumutbar ist, kann er nach den Regeln des § 6 entweder vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen herabsetzen und zusätzlich nach § 11 Schadensersatz oder Aufwendungsersatz verlangen. Die Ansprüche verjähren nach § 12.

§ 9 Rechtsmängel

(1) Anne-Katrin Fensterer-Lamott gewährleistet, dass der vertragsgemäßen Nutzung der Software durch den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen. Bei Rechtsmängeln leistet Anne-Katrin Fensterer-Lamott dadurch Gewähr, dass dem Kunde wahlweise (Wahlrecht des Auftragnehmers) eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der bestellten Software oder eine gleichwertige Software verschafft wird.
(2) Der Kunde unterrichtet Anne-Katrin Fensterer-Lamott unverzüglich schriftlich, falls Dritte Schutzrechte (zB. Urheber- oder Patentrechte) an der Software gegen ihn geltend machen. Der Kunde ermächtigt Anne-Katrin Fensterer-Lamott, die Auseinandersetzung mit dem Dritten allein zu führen. Solange Anne-Katrin Fensterer-Lamott von dieser Ermächtigung Gebrauch macht, darf der Kunde die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung von Anne-Katrin Fensterer-Lamott anerkennen; Anne-Katrin Fensterer-Lamott wehrt dann die Ansprüche des Dritten auf eigene Kosten ab und stellt den Kunden von allen mit der Abwehr dieser Ansprüche verbundenen Kosten frei, soweit diese nicht auf pflichtwidrigem Verhalten des Kunden (z.B. der vertragswidrigen Nutzung der Programme) beruhen.
(3) § 9 Abs. 2, 6, 7 gelten entsprechend. Für den Abbruch des Leistungsaustauschs gilt § 6. Für die Haftung gilt § 11, für die Verjährung § 12.

§ 10 Haftung

(1) Anne-Katrin Fensterer-Lamott leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Sach- und Rechtsmängeln, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
a) Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.
b) Bei grober Fahrlässigkeit haftet Anne-Katrin Fensterer-Lamott in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
c) Bei nicht grob fahrlässiger Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (Kardinalpflicht; insbesondere Verzug), haftet Anne-Katrin Fensterer-Lamott in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
(2) Anne-Katrin Fensterer-Lamott bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Kunde hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Virenabwehr nach dem aktuellen Stand der Technik.
(3) Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten nur die gesetzlichen Regelungen.

§ 11 Verjährung

Die Verjährung beträgt, (1)     bei  Gewährleistungsansprüchen ein Jahr; (2)     bei Ansprüchen aus Rechtsmängeln zwei Jahre, wenn der Rechtsmangel nicht in einem dinglichen Recht eines Dritten liegt, auf Grund dessen er die in § 3 Abs. 5 genannten Gegenstände heraus verlangen kann; (3)     bei anderen Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen drei Jahre, beginnend ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie, Arglist und in den in § 11 Abs. 3 genannten Fällen gelten jedoch stets die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 12 Beginn und Ende der Rechte des Kunden

(1) Das Eigentum an gelieferten Sachen und die Rechte nach § 4 gehen erst mit vollständiger Bezahlung der vertragsgemäßen Vergütung auf den Kunden über. Zuvor hat er nur ein vorläufiges, nur schuldrechtliches und nach Abs. 2 widerrufliches Nutzungsrecht.
(2) Anne-Katrin Fensterer-Lamott kann die Rechte nach § 4 aus wichtigem Grund unter den Voraussetzungen des § 6 widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde die Vergütung nicht zahlt oder in erheblicher Weise gegen § 4 verstößt.
(3) Wenn die Rechte nach § 4 nicht entstehen oder wenn sie enden, kann Anne-Katrin Fensterer-Lamott vom Kunden die Rückgabe der überlassenen Gegenstände verlangen oder die schriftliche Versicherung, dass sie vernichtet sind, außerdem die Löschung oder Vernichtung aller Kopien und die schriftliche Versicherung, dass dies geschehen ist.

§ 13 Geheimhaltung

(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Gegenstände (z.B. Software, Unterlagen, Informationen), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Gegenstände so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.
(2) Der Kunde macht die Vertragsgegenstände nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen. Er belehrt diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Gegenstände.
(3) Anne-Katrin Fensterer-Lamott verarbeitet die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Kunden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Siedarf den Kunden nach erfolgreichem Abschluss der Leistungen als Referenzkunden benennen.

§ 14 Schulungen

(1) Die Schulungen erfolgen nach Wahl von Anne-Katrin Fensterer-Lamott beim Kunden oder an einer in Absprache mit dem Kunden zu bestimmenden anderen Stelle. Bei einer Schulung beim Kunden stellt dieser nach Absprache mit Anne-Katrin Fensterer-Lamott entsprechende Räumlichkeiten und technische Ausrüstung zur Verfügung. Bei einer Schulung an anderer Stelle mietet der Kunde die Räumlichkeiten an und stellt die erforderliche Hardware und Software vor Ort bereit.
(2) Anne-Katrin Fensterer-Lamott kann einen Schulungstermin aus wichtigem Grund ausfallen lassen. Anne-Katrin Fensterer-Lamott wird dem Kunden die Absage eines Termins rechtzeitig mitteilen und Ersatztermine anbieten.
(3) Für den Fall einer berechtigten Unzufriedenheit des Kunden hat Anne-Katrin Fensterer-Lamott die Möglichkeit zur Abhilfe. Im Übrigen gilt § 6.

§ 15 Sonstiges / Gerichtsstand

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden. Zur Wahrung der Schriftform genügt auch eine Übermittlung in Textform, insbesondere mittels Telefax oder E-Mail.
(2) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. UN-Kaufrecht sowie das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG-Abkommen) werden hiermit ausgeschlossen.
(3) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist bei Verträgen mit Kaufleuten bzw. juristischen Personen der Firmensitz von Anne-Katrin Fensterer-Lamott, ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen. (4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

§ 16 Google Analytics

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